Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Privatverkauf Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluß der Sachmängelhaftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchst.C). Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluß nicht. Gegebenenfalls werden an den Käufer noch bestehende Ansprüchen gegenüber Dritten aus der Sachmängelhaftung abgetreten.
Verkäufer
Käufer
Vorname :
Vorname :
Zuname :
Zuname :
Straße
Straße
:
:
PLZ, Ort :
PLZ, Ort :
Telefon :
Telefon :
Fax : A. Fahrzeugangaben Hersteller
-Nr : Typ
amtliches Kennzeichen
Fahrzeug-Identnummer
Kilometer-Stand
Erstzulassung
Nächste Hauptuntersuchung
Nächste Abgasuntersuchung
Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief)
ausstellende Behörde :
Besondere Vereinbarungen
B. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum ___________ oder spätestens nach einer Woche umzumelden. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Der Verkäufer bestätigt den Erhalt von :
Der Käufer bestätigt den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief)
Kaufpreis Euro in Bar
als Scheck
der Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)
Die Restzahlung erfolgt am:
der Bescheinigung letzte Hauptuntersuchung der Bescheinigung letzte Abgasuntersuchung des Kraftfahrzeuges mit Schlüsseln des amtlichen Kennzeichens evtl. Stilllegungsbescheinigung
C. Der Verkäufer garantiert, dass das Kraftfahrzeug mit Zubehör und Zusatzausstattung sein unbeschränktes Eigentum ist, genanntes Zubehör bzw. Zusatzausstattung hat: In der Zeit in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden hatte
keine sonstigen Beschädigungen hatte
lediglich genannte Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen hatte:
D. Der Verkäufer erklärt, (in allen unten genannten Fällen gilt -soweit ihm bekannt ist-), dass das Kraftfahrzeug auch in der übrigen Zeit keine Unfallschäden
keine sonstigen Beschädigungen
lediglich genannte Unfallschäden oder Beschädigungen hatte :
kein Re-Import ist
nicht gewerblich genutzt wurde
Gewerblich genutzt wurde
den Originalmotor hat
einen anderen Motor hat
Anzahl an Vorbesitzer hatte
Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift des Verkäufers
Unterschrift des Käufers
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